Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen für Angebot, Lieferung und Leistungen vom „Verleihservice Herrmann“,
Geschäftsführer Pascal Herrmann,
Bahnweg 14, 99867 Gotha,
(nachfolgend Vermieter genannt) gelten ausschließlich die
vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§1 Angebot und Vertragsabschluss
Mit Absenden einer Anfrage über das Kontaktformular geben Sie eine unverbindliche Anfrage ab. Es können auch telefonische Anfragen erfolgen. Anschließend erhalten Sie ein unverbindliches Angebot, dieses ist freibleibend und verpflichtet den Vermieter nicht zur Ausführung. Ein Vertrag kommt mit beidseitiger Anerkennung des Vertragsverhältnisses zustande und wird vom Mieter und vom Vermieter bei Vertragsabschluss unterschrieben. Alle Vereinbarungen werden vertraglich festgehalten. Mündliche Nebenabreden sind nicht gültig.
§2 Zahlung und Kaution
Die Rechnung ist innerhalb von 7 Tage nach Erhalt zu begleichen. Sie können den Rechnungsbetrag Bar oder per Überweisung zahlen. Bei Vertragsabschluss wird, sofern nicht anders festgelegt, die vereinbarte Kaution fällig. Diese wird Bar oder per Überweisung hinterlegt und nach Beendigung des Mietverhältnisses komplett oder teilweise erstattet.
§3 Eigentumsvorbehalt
Die angemieteten Gegenstände bleiben Eigentum des Vermieters. Der Mieter bekommt ein Nutzungsrecht für den im Vertrag vereinbarten Zeitraum. Die gemieteten Gegenstände dürfen vom Mieter nicht an Dritte überreicht oder gar weitervermietet werden. Der Mieter haftet für die angemieteten Gegenstände in Bezug auf Feuer- und Wasserschäden, mutwillige Beschädigung, Vandalismus, Fehlbedienung und Diebstahl.
§4 Haftung
Unsere Mietgegenstände sind nicht versichert. Der Mieter übernimmt die volle Haftung für alle Personen- und Sachschäden, die mit dem Gebrauch der Gegenstände entstehen können. Wird ein Mietgegenstand oder Teile davon während der Mietzeit beschädigt oder verschmutzt, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Bei Diebstahl, Unterschlagung oder Beschädigung haftet der Mieter für die Instandsetzung, Wiederbeschaffung sowie für Mietausfallkosten die durch den Verlust entstehen. Der Vermieter übergibt die Gegenstände nach bestem Gewissen im einsatzbereiten Zustand an den Mieter. Sollte sich ein Funktionsmangel herausstellen und für Ausfälle oder Folgeschäden, die durch Nichtstattfinden der Veranstaltung entstehen, übernimmt der Vermieter hierfür keine Haftung. Für Schäden, die dem Vermieter durch die verspätete Rückgabe entstehen, haftet der Mieter. Die Nutzung der gemieteten Gegenstände erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.
§5 Nutzungsbedingung
Die Gegenstände sind auch für öffentliche Veranstaltungen zugelassen, unsere Hüpfburgen wurden nach strengen Vorgaben gefertigt und sind nach DIN EN 14960 zertifiziert.
Die Mietsachen dürfen nur unter Aufsicht einer volljährigen Person betrieben und genutzt werden. Betreiben und nutzen Sie die Mietobjekte fern von Wasser, Feuer und anderen Gegenständen auf freiem Gelände. Die Aufsichtsperson hat darauf zu achten, dass die Warnhinweise der Mietgegenstände eingehalten werden. Speisen und Getränke sowie Schuhe sind auf den Hüpfburgen verboten. Hosen- und Jackentaschen sollten kontrolliert werden, damit keine spitzen oder scharfen Gegenstände zu Beschädigungen oder Verletzungen führen können. Schmuck, Brillen oder ähnliche Dinge müssen vor betreten einer Hüpfburg abgelegt werden. Die Wände dürfen nicht zum Klettern oder als Sprungwand benutzt werden. Elektrische Gegenstände, z. B. Stromkabel oder Gebläse, sollten von Kindern ferngehalten werden. Dies gilt auch für andere gefährliche Dinge. Das bekleben oder beschriften von Mietsachen ist strengstens verboten und kann zusätzliche Kosten für den Mieter verursachen.
§6 Pflichten des Mieters
Der Mieter hat die Gegenstände in einwandfreiem Zustand übernommen. Eventuelle Schäden sind in der Mängelliste aufzuführen. Später vorgebrachte Einwendungen können nicht anerkannt werden, wenn diese nicht in der Mängelliste aufgeführt sind. Der Mieter verpflichtet sich sorgfältig mit den Gegenständen umzugehen und durch eine erwachsene Personen, die das 18. Lebensjahr erreicht hat, während des gesamten Betriebes zu beaufsichtigen. Außerdem hat der Mieter die Pflicht, die Gegenstände sauber und trocken zurück zugeben. Ist das nicht der Fall, hat der Vermieter das Recht eine Reinigungsgebühr in Rech-nung zustellen, welche mit der Kaution verrechnet wird. Es dürfen keine scharfen chemischen Reiniger zur Reinigung verwendet werden. Der Mieter stellt einen Stromanschluss mit 220V (normale Steckdose) zur Verfügung und übernimmt die Stromkosten.
Bei Regen müssen die Mietsachen umgehend vom Stromkreis getrennt und mit einer Plane abgedeckt werden!
§7 Regelung bei Anlieferungen und Selbstabholung
Es besteht die Möglichkeit, dass der Vermieter die Gegenstände zu einem Wunschort des Mieters liefert. Der Ort, an den die Mietsachen geliefert werden sollen, muss barrierefrei erreichbar sein (mit einem PKW). Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, eine ordnungsgemäße Stellfläche für die Gegenstände zu schaffen. Eine Selbstabholung der Mietsachen ist ebenfalls möglich. Diese erfolgt je nach individueller Absprache mit dem Vermieter. Der Abbau erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, durch den Mieter.
Adresse für Abholung & Rückgabe:
Goetheplatz 4
99867 Gotha
§8 Stornierung des Mietvertrages
Die Stornierung muss telefonisch oder per E-Mail erfolgen
und bringt folgende Kosten für den Mieter:
- 30 Tage vor Mietbeginn ohne Kosten
- 20 Tage vor Mietbeginn 30% der Mietgesamtkosten
- 14 Tage vor Mietbeginn 60% der Mietgesamtkosten
- 7 Tage vor Mietbeginn 90% der Mietgesamtkosten
Bei Stornierung per E-Mail erfolgt eine Bestätigung des Vermieters.
§9 Entschädigung bei Schlechtwetter
Sollte es am Tag der Veranstaltung regnen, stürmen oder zu einem sonstigen Schlechtwetterereignis kommen weshalb eine Hüpfburg nicht aufgebaut bzw. genutzt werden kann, so gewährt der Vermieter dem Mieter aus Kulanzgründen einen Nachlass auf den Rechnungsbetrag. Hierfür gibt es keine gesonderte Regelung. Der Nachlass bezieht sich auf den Einzelfall und erfolgt nach individueller Absprache der beiden Vertragspartner. Die Erstattung wird dem Mieter dann gutgeschrieben.
Kein Ausweis von Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG.